Auf Anregung des Verbandes hat Frau Ministerin Petra Berg in Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, Landkreisen und dem Saarländischen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eine Auslegungshilfe erarbeiten lassen, die dieser Tage veröffentlicht wurde.
„Ziel dieser Auslegungshilfe ist es, auf die rechtlichen Grundlagen hinzuweisen, die bei der Durchführung von Brauchtumsfahrten zu beachten sind sowie Handlungsempfehlungen zu geben.
Es ist nicht beabsichtigt, die Anforderungen und Vorgaben zu erhöhen. Vielmehr sollen die nachfolgenden Hinweise mehr Klarheit bringen, unter welchen Voraussetzungen die Fahrten rechts- und verkehrssicher sowie landesweit möglichst einheitlich durchgeführt werden sollen.
Die Verkehrssicherheit muss – nicht zuletzt auch im Eigeninteresse der Veranstalter und Teilnehmenden – bei allen Überlegungen an vorderster Stelle stehen.“
Den Text der Auslegungshilfe findet ihr hier.
2024-01-03 Auslegungshilfe Fahrzeuge Brauchtumsveranstaltungen.pdf
Das bezogene Merkblatt über die Aussrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen ist hier nachzulesen.
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